Akut und Übergangspflege

Akut- und Übergangspflege ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt.

Die Kosten der Akut- und Übergangspflege werden vom Leistungserbringer direkt mit der Gemeinde (55%) und der Krankenkasse (45%) abgerechnet. Benötigen Sie nach zwei Wochen weitere Unterstützung, wird dies als Langzeitpflege deklariert und mit der Krankenkasse abgerechnet.

 

ZSR. Nr. L435831