Tarife

Kassenpflichtige Leistungen

Gemäss Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV und im Umfang der ärztlichen Anordnung. Die Leistungen werden nach den Pauschalen des Spitex-Vertrags Kanton Zürich ohne weitere Zuschläge durch die Krankenversicherer nach dem Zahlungssystem Tiers Garant zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt. 

Die tariflich festgesetzten Pflegeleistungen werden nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf ärztliche Verordnung von den Krankenkassen übernommen. 

Zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise muss im Spitex-Bereich ab 1. Januar 2011 eine Patientenbeteiligung von Fr. 7.65 / Tag erhoben werden. Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen wird die Patientenbeteiligung durch das Amt für Zusatzleistungen übernommen. 

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung). 

Die Leistungen der Grundversicherung unterliegen nicht der Mehrwertsteuer .

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Nicht kassenpflichtige zusätzlich verrechnbare Mehrleistungen, zum Beispiel durch den Patienten gewünschte oder durch ärztliche Anordnung übersteigende Pflegemassnahmen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung nicht übernommen. 

Ausgenommen ist eine entsprechende Zusatzversicherung. 

Begleitdienst, Transport, etc. – gehen nicht zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach KVG werden dem Patienten gemäss nachstehender Tarifierung separat in Rechnung gestellt.

 

Krankenkassen anerkannt – ZSR NR. I435731

Akut- und Übergangspflege – ZSR NR. L435831
UID-Nummer Mwst CHE219358290